VeröffentlichtZuschuss
Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten zur Kompensation von Einkommensverlusten.
Programmdetails
Das Land Brandenburg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften, mit einem Zuschuss zur Kompensation von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten. Die Ausgleichszulage beträgt 25,00 EUR je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Anträge sind beim zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren Flächen in benachteiligten Gebieten liegen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.
Förderregion
BrandenburgBerlin
Antragsberechtigt
landwirtschaftliche Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg, Berlin
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 250 €