VeröffentlichtZuschuss

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten zur Kompensation von Einkommensverlusten.

Programmdetails

Das Land Brandenburg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften, mit einem Zuschuss zur Kompensation von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten. Die Ausgleichszulage beträgt 25,00 EUR je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Anträge sind beim zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren Flächen in benachteiligten Gebieten liegen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.

Förderregion

BrandenburgBerlin

Antragsberechtigt

landwirtschaftliche Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg, Berlin
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: ab 250 €