VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Migration, Soziales, Sport und Bewegung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Sonstiges

Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“

Stiftung „Gutes erlaufen“

Programmdetails

Die Stiftung „Gutes erlaufen“ ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Stifter im Sinne der Satzung ist der Förder- und Veranstaltungsgemeinschaft Silvesterlauf e.V. in Soest. Die Stiftung hat ehrgeizige Ziele! Den Silvesterlauf von Werl nach Soest unsterblich zu machen und die Spendenfähigkeit nachhaltig zu sichern, das sind die Motive der Stiftung Gutes erlaufen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Getragen durch den Silvesterlauf kann insgesamt auf eine beeindruckende Spendenbilanz verwiesen werden. Das Spendenvolumen dieser Charity-Veranstaltung beträgt über eine Million Euro.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Der Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • von Wissenschaft und Forschung
  • der Religion
  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung (AO), und von Tierseuchen
  • der Jugend- und Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • des Sports (Schach gilt als Sport)
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • mildtätige Zwecke
  • kirchlicher Zwecke
  • durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

    Die Beschaffung von Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Förderantrag steht auf der verlinkten Website unter "Förderantrag" zum Download bereit. Förderanträge können direkt an die Stiftung gesendet werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000.000 €
Förderart / Bereiche
Bauten und DenkmalschutzBevölkerungs- und KatastrophenschutzBildungBildung für nachhaltige EntwicklungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieEntwicklungszusammenarbeitKinder und JugendlicheKulturMedien und MusikMigrationSozialesSport und BewegungUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und TierschutzWissenschaft und ForschungSonstiges
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: ab 1.000.000 €