VeröffentlichtDarlehen
Genossenschaftliches Wohnen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktualisiert vor 24 Tagen
Das Land Berlin unterstützt genossenschaftliche Wohnungsprojekte mit zinslosen Darlehen.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand. Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten. Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften sowie Genossenschaften in Gründung.
Der Wohnraum muss in Berlin liegen und es sind bestimmte Eigenkapital- und Bindungsanforderungen zu erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Vorentwurfsplanung,Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 21.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind frühzeitig zu stellen, bei Neubauten vor Baubeginn.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: privatperson, verein
- €Förderbetrag: bis 21.000 €