VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Tourismusentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt zur Schaffung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen.
Programmdetails
Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit touristischer Ausrichtung.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen, sonstige
- €Förderbetrag: –