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Förderung der Tourismusentwicklung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt zur Schaffung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen.

Programmdetails

Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit touristischer Ausrichtung.

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen, sonstige
  • Förderbetrag:
Förderung der Tourismusentwicklung – Förderprogramm | FörderBase