VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Freistaat Bayern
Aktualisiert vor 21 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben mit Zuschüssen.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Vorhaben des kommunalen Straßen- und Brückenbaus. Sie bekommen die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für den Bau oder Ausbau unter anderem von Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie von Geh- und/oder Radwegen in der Baulast von Gemeinden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe der Förderung normalerweise maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Die Gesamtförderung darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen sind.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune