VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuschüsse für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der Vorlaufforschung, marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR, im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 400.000 EUR, bei investiven Vorhaben bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten je Einrichtung und Haushaltsjahr normalerweise maximal 250.000 EUR, bei den übrigen Forschungseinrichtungen normalerweise maximal 500.000 EUR. Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30. November des Bewilligungsjahres. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der EURONORM GmbH.

Voraussetzungen

Rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben.

Nicht förderfähig

  • Dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit entsprechender institutioneller Förderung angehören.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Kooperationsvereinbarung (bei mehreren Forschungseinrichtungen)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 550.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 550.000 €