VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Gefördert werden: Projektträger, die 3 oder mehr geeignete natürliche Personen für eine Alltagsbegleitung vermitteln, die Verstetigung der Tätigkeiten von Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten von Sachsen, regionale Pflegebudgets, die der Verbesserung der Versorgung und Teilhabe hilfsbedürftiger Menschen dienen, überregionale, gemeinwohlorientierte Projekte und überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit sowie wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie für gesetzgeberische Regelungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter bis zu EUR 80,00 pro Monat als Aufwandsentschädigung; Projektträger erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiterin/Alltagsbegleiter von bis zu EUR 20,00 pro Monat, Pflegekoordinatoren EUR 2.890 pro Monat als Pauschale für Personalausgaben für Tätigkeiten in einem Umfang von 40 Wochenstunden; pro Jahr ist die Förderung auf EUR 40.000 pro Antragstellerin/Antragsteller begrenzt, regionale Pflegebudgets pauschal bis zu EUR 50.000 pro Kalenderjahr und Antragstellerin/Antragsteller, überregionale Projekte und Interessenvertretungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personal- und Sachausgaben und Modellvorhaben normalerweise bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sowie natürliche und juristische Personen, die das Vorhaben im Freistaat Sachsen umsetzen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben,Projektkonzept für regionale Pflegebudgets
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 40.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, unternehmen, stiftung
- €Förderbetrag: bis 40.000 €