VeröffentlichtZuschuss

Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Ihre Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung: eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu 4 Jahren, eigenständig angebotene Supervisionen und Coachings, wissenschaftliche Weiterbildungsangebote sowie Weiterbildungsstudiengänge. Die Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR je Weiterbildungsvorhaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu bestimmten Gruppen gehören, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose und volljährige Auszubildende.

Nicht förderfähig

  • Personen
  • die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildungskosten

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €