VeröffentlichtZuschuss
Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Ihre Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung: eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu 4 Jahren, eigenständig angebotene Supervisionen und Coachings, wissenschaftliche Weiterbildungsangebote sowie Weiterbildungsstudiengänge. Die Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR je Weiterbildungsvorhaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu bestimmten Gruppen gehören, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose und volljährige Auszubildende.
Nicht förderfähig
- •Personen
- •die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildungskosten
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 25.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €