VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 21 Tagen

Kommune können Zuschüsse oder Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Planung, Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum, Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde sowie sonstige Maßnahmen. Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss | Darlehen
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: kommune