VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 21 Tagen
Kommune können Zuschüsse oder Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Planung, Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum, Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde sowie sonstige Maßnahmen. Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: kommune