VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder

Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten)

Förderung von Waldbesitzern für Naturschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und schutzwürdigen Wäldern zum Erhalt von Biotopbäumen, Totholz und Altholzbeständen.

Programmdetails

Das Programm fördert waldbauliche Tätigkeiten zur Förderung der Biodiversität in Natura-2000-Schutzgebieten und Wäldern mit besonderem Schutzwert. Förderfähige Maßnahmen umfassen: dauerhafter Nutzungsverzicht auf Biotopbäume, Belassen von stehendem und liegendem Totholz bis zur vollständigen Zersetzung, Erhaltung von Altholzbeständen durch Einschränkung des Holzeinschlags, Habitatpflege und Biotopverbesserungsmaßnahmen. Alle Projekte müssen auf Forstflächen in Sachsen-Anhalt in ausgewiesenen Schutzgebieten erfolgen. Anträge sind jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Forstamt (ALFF) zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen sowie anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen
  • Förderbetrag: ab 500 €