VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder
Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten)
Förderung von Waldbesitzern für Naturschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und schutzwürdigen Wäldern zum Erhalt von Biotopbäumen, Totholz und Altholzbeständen.
Programmdetails
Das Programm fördert waldbauliche Tätigkeiten zur Förderung der Biodiversität in Natura-2000-Schutzgebieten und Wäldern mit besonderem Schutzwert. Förderfähige Maßnahmen umfassen: dauerhafter Nutzungsverzicht auf Biotopbäume, Belassen von stehendem und liegendem Totholz bis zur vollständigen Zersetzung, Erhaltung von Altholzbeständen durch Einschränkung des Holzeinschlags, Habitatpflege und Biotopverbesserungsmaßnahmen. Alle Projekte müssen auf Forstflächen in Sachsen-Anhalt in ausgewiesenen Schutzgebieten erfolgen. Anträge sind jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Forstamt (ALFF) zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen sowie anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen
- €Förderbetrag: ab 500 €