VeröffentlichtZuschuss
Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zuschüsse für umweltfreundliche Bodenstromanlagen an Flughäfen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht. Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben: Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen. FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Mio. FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt. Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Projektskizze
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 15.000.000 €