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Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Aktualisiert vor 22 Tagen
Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb), den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen unter den Einkommenshöchstgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Privatpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €