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Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Aktualisiert vor 22 Tagen

Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.

Programmdetails

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb), den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen unter den Einkommenshöchstgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 10.000 €
Förderquote
30 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Privatpersonen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €
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