VeröffentlichtZuschuss

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Mittelständische Unternehmen können für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) eine Förderung beantragen.

Programmdetails

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in einem Kooperationsprojekt Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) planen, können Sie eine Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen. Förderfähig sind Projekte, deren Gegenstand innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort. Die Förderung beträgt zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 450.000 Euro je Projekt eines Unternehmens. Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern können einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Forschungseinrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen, maximal 220.000 Euro je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2,3 Millionen Euro begrenzt. Sie reichen Ihren Antrag auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei der zuständigen Stelle als Upload ein. Dies ist für Kooperationsprojekte die AiF Projekt GmbH. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, wenn Ihr Antrag dort eingegangen ist. Die AiF Projekt GmbH kann weitere Unterlagen anfordern. Nachdem Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie einen Bescheid.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen (KMU) sowie nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen privater Rechtsform müssen nachweisen
  • dass ihre wissenschaftliche Kompetenz anerkannt und industrielle Forschung nachgewiesen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf amtlichem Vordruck,Rechtsverbindliche Unterschrift

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.300.000 €
Förderquote
55 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 2.300.000 €