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Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für bis zu 80 % der Beteiligungsbeträge und 80 % der vertraglich vereinbarten Gewinnbeteiligungsansprüche. Garantien unterstützen langfristig wettbewerbsfähige, unabhängige Geschäftsbetriebe, indem sie Eigenkapitalinvestitionen absichern, die ohne diese Garantie nicht stattfinden würden. Die maximale Garantie je Beteiligung beträgt 1 Million Euro (ausnahmsweise 2,5 Millionen Euro), mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Die Richtlinien gelten ab dem 1. April 2020.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie, Transport, Gartenbau, Freiberufler und Gründer in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft
Hinweise zur Frist
Laufende Antragstellung direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie, Transport, Gartenbau, Freiberufler, Gründer

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 1.000.000 €
Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen – Förderprogramm | FörderBase