VeröffentlichtBürgschaft
Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Programmdetails
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für bis zu 80 % der Beteiligungsbeträge und 80 % der vertraglich vereinbarten Gewinnbeteiligungsansprüche. Garantien unterstützen langfristig wettbewerbsfähige, unabhängige Geschäftsbetriebe, indem sie Eigenkapitalinvestitionen absichern, die ohne diese Garantie nicht stattfinden würden. Die maximale Garantie je Beteiligung beträgt 1 Million Euro (ausnahmsweise 2,5 Millionen Euro), mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Die Richtlinien gelten ab dem 1. April 2020.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie, Transport, Gartenbau, Freiberufler und Gründer in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
- Hinweise zur Frist
- Laufende Antragstellung direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie, Transport, Gartenbau, Freiberufler, Gründer
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 1.000.000 €