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Förderung im Tierschutz

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Das Ministerium stellt jährlich Haushaltsmittel zur Unterstützung des Tierschutzes zur Verfügung.

Programmdetails

Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz sind. Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, einschließlich baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Tierzubehör. Auch Bildungsangebote in Kindergärten und Grundschulen werden finanziell unterstützt. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen an Nebenanlagen, die nicht unmittelbar der Tierhaltung dienen, sowie die Förderung von Vereinen, die Tiere aus dem Ausland aufnehmen.

Voraussetzungen

Anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die ein Tierheim betreiben oder Bildungsangebote erbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Anlage zum Antrag (Stellungnahme der Veterinärbehörde)

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. April 2024
Hinweise zur Frist
Anträge können jeweils bis zum 30. April des Jahres gestellt werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein
Förderung im Tierschutz – Förderprogramm | FörderBase