VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Tierschutz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Das Ministerium stellt jährlich Haushaltsmittel zur Unterstützung des Tierschutzes zur Verfügung.
Programmdetails
Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz sind. Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, einschließlich baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Tierzubehör. Auch Bildungsangebote in Kindergärten und Grundschulen werden finanziell unterstützt. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen an Nebenanlagen, die nicht unmittelbar der Tierhaltung dienen, sowie die Förderung von Vereinen, die Tiere aus dem Ausland aufnehmen.
Voraussetzungen
Anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die ein Tierheim betreiben oder Bildungsangebote erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Anlage zum Antrag (Stellungnahme der Veterinärbehörde)
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. April 2024
- Hinweise zur Frist
- Anträge können jeweils bis zum 30. April des Jahres gestellt werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein