Förderung der Kulturstiftung der Länder
Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
- die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
- deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
- die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
- die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
- die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
- die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
- die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
- die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Link zur Stiftung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250.000 €
- Förderart / Bereiche
- KulturMedien und Musik
- Hinweise zur Frist
- 15. Juni 2026 15. Dezember 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: ab 250.000 €