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KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Das KfW-Programm unterstützt die Refinanzierung von Exportkrediten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Programmdetails

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren. Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen: Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen. Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen. Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre. Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt. Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz. Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.

Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft.

Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein.

Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit