KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Das KfW-Programm unterstützt die Refinanzierung von Exportkrediten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.
Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft.
Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein.
Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
Antragsberechtigt
Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit