VeröffentlichtZuschuss

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Förderung für Handwerkskammern zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Handwerk durch überbetriebliche Lehrgänge.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Grundstufe bis zu 2/3, in der Fachstufe bis zu 1/3 der vom Heinz-Piest-Institut für den jeweiligen Lehrgang festgestellten Lehrgangskosten je Teilnehmerin und Teilnehmer, aus Landesmitteln für Unterbringungskosten in der Grundstufe je Teilnehmerin und Teilnehmer EUR 60,00 pro Lehrgangswoche mit mindestens 3 Übernachtungen. Als Handwerkskammer können Sie für die Durchführung des ESF+-Teilnehmendenmonitorings eine monatliche Personalausgabenpauschale von EUR 2.367 erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt.

Die Ausbildungsstätte des ausbildenden Betriebes muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.

Der Ausbildungsbetrieb darf keine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Einrichtung, Gewerkschaft oder kirchliche Einrichtung sein.

Nicht förderfähig

  • Die oder der Auszubildende muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Ihnen als zuständiger Handwerkskammer eingetragen sein und in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.

Auf einen Blick

Förderquote
66.67 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt