VeröffentlichtZuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Energie.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie. Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität, Tierzucht/tierische Produktion, Gartenbau/pflanzliche Produktion, Ökolandbau, Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung, Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Energie. Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Deckungsmittel und Einnahmen fehlen oder wenn die Maßnahmen dem Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten. Die Höhe der Förderung muss mindestens EUR 4.000 betragen und darf nicht über EUR 300.000 liegen. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen und Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung können Sie jederzeit einreichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 € – 300.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: 4.000 € – 300.000 €