VeröffentlichtZuschuss

Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Förderung von Projekten zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Gefördert werden unter anderem Kurse, Seminare und Schulungsmaßnahmen, die Kenntnisse über Rechte und Barrierefreiheit vermitteln. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 50.000 EUR je Vorhaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Vorhaben müssen einen inklusiven Ansatz verfolgen und die Teilnehmer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen-Anhalt haben.

Nicht förderfähig

  • Landeseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
  • Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €