Engagiert die Welt gestalten
Engagement Global
Unkomplizierter Einstieg in die staatliche Förderung: Bis zu 8.000 Euro für Ihr entwicklungspolitisches Bildungsprojekt in Deutschland
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
- Workshops, Seminare, Konferenzen
- Social-Media-Aktivitäten
- Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
- Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
- Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.
- eingetragene Vereine (e.V.)
- Schulen (und deren Fördervereine)
- Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine)
- Berufskollegs
- Hochschulen und Hochschulgruppen
- Stiftungen
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen) oder ähnliche antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen – das kann ein Schulprojekt zur Wasserversorgung, ein Aktionstag zum Fairen Handel, eine Infoveranstaltung über die Lebenssituation in einem Land des globalen Südens sein, oder auch Workshops zu einer globalen fairen Landwirtschaft in einem Gemeinschaftsgartenprojekt. Die neuen Ideen und Informationen sollen es den Menschen ermöglichen, diese für ihr eigenes Engagement für eine gerechtere und nachhaltigere Welt zu nutzen. Die Projekte können dabei sowohl online als auch in Präsenz (oder im Hybrid-Format) durchgeführt werden.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind
Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt in der Regel 25 Prozent. Für Schulen, Kindergärten, Kitas und Projekte von rein ehrenamtlichen Vereinen beträgt er zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt. Engagiert verwaltet für die Förderung Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Link zur Förderung
• Förderbestimmungen (Download)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderart / Bereiche
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 8.000 €