VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Mietwohnraumförderung

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Programmdetails

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven neu bauen möchten. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 geförderten Mietwohnungen und in mehr als 2 geförderten Mietreihenhäusern. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen und als Kostenzuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 110000 je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt bis zu 15000. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Einhaltung von Einkommensgrenzen für Mieter.

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 110.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Darlehen | Zuschuss

Förderregion

Bremen

Antragsberechtigt

natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bremen
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 15.000 € – 110.000 €