VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung

Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung

Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung

Programmdetails

Mit der Gründung der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung sollen Möglichkeiten aufgezeigt und ausgeschöpft werden, die „Welt“ in Harzgerode positiv zu verändern. Es sollen gemeinnützige Projekte initiiert und gefördert werden, die im Bereich von Soziales, Bildung, Kultur, Kunst, Brauchtum, Sport und Umwelt durchgeführt werden. Dabei soll die Förderung einem breiten Personen- und Institutionenkreis (natürliche und juristische Personen) zu Gute kommen.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Die Stiftung schüttet jährlich Mittel zur Unterstützung von Projekten aus. Die Projekte müssen in den Bereichen:

  • der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe,
  • der Kultur und Kunst,
  • des traditionellem Brauchtums und der Heimatpflege,
  • der Bildung und Erziehung,
  • des Sports,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • liegen und das Stiftungsziel verfolgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und zu fördern.

    Die Projekte sollen dem Gemeinwohl dienen.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung fördert Projekte mit gemeinnützigem Charakter, die keine Gewinnabsichten verfolgen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn die geförderte Einrichtung oder der Antragsteller selbst als gemeinnützig anerkannt ist.

    Der Antrag auf Förderung soll schriftlich an die Stiftung gerichtet werden. Um die Förderwürdigkeit prüfen zu können, benötigt die Stiftung eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Projekts.

    Darin soll enthalten sein:

  • was die Projektziele sind
  • wer die Zielgruppe ist
  • den zeitlichen Rahmen
  • der gesamten Finanzierungsbedarf einschließlich möglicher sonstiger Finanzquellen
  • eine Aussage über die Höhe des gewünschten Förderbetrags
  • Die Entscheidung, welche Projekte von der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung gefördert werden, trifft der Stiftungsvorstand nach Durchsicht und Bewertung aller für ein Jahr eingereichten Anträge. Da die jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel begrenzt sind, können unter Umständen leider nicht alle Anträge positiv bewertet werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Link zum Antrag

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Bauten und DenkmalschutzBevölkerungs- und KatastrophenschutzBildungKinder und JugendlicheKulturMedien und MusikSozialesSport und Bewegung
Hinweise zur Frist
20. Februar 2027

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
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