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Erneuerbare Energien – Standard (270)

KfW

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Programmdetails

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben.

Voraussetzungen

Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson, stiftung, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 150.000.000 €