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Erneuerbare Energien – Standard (270)
KfW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Programmdetails
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben.
Voraussetzungen
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, stiftung, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 150.000.000 €