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Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen

IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Die IBG übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase.

Programmdetails

Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, dazu gehören auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen, Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 5 Millionen betragen. Die Laufzeit der Beteiligung ist 10 Jahre, sie kann noch einmal für weitere 5 Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Voraussetzung ist ein Geschäftsplan und eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart / Bereiche
Beteiligung

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gruendung, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €