VeröffentlichtZuschuss
Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen für Reeder.
Programmdetails
Der Bund unterstützt Sie als Reeder bei der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen, Schiffsmechanikern, Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten mit einem Zuschuss zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord Ihres Seeschifffahrtsunternehmens. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Ausbildungsplatz EUR 32.000 für Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechaniker, EUR 16.000 für nautische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten, EUR 21.000 für technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten sowie EUR 16.000 für elektrotechnische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten. Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Für die bezuschussten Ausbildungsplätze ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen normalerweise nicht möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Reeder, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen und deren Schiffe in einem Seeschiffsregister eines EU-Mitgliedstaates eingetragen sind.
Nicht förderfähig
- •Zuwendungen werden Reedern nicht gewährt
- •deren Fortbestand unmittelbar gefährdet ist.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 16.000 € – 32.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: 16.000 € – 32.000 €