VeröffentlichtZuschuss
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes.
Programmdetails
Gefördert werden interkommunale Vorhaben zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen und Abstellanlagen. Die Förderung beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 90%. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden.
Das Vorhaben muss die Radinfrastruktur verbessern und nachhaltig betrieben werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €