VeröffentlichtZuschuss
Entwicklung digitaler Technologien
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Das Förderprogramm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem vorwettbewerblichen Verbundprojekt. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert. Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte: Technologien: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft Anwendungen: Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung Ökosysteme: Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen. Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind: Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung
- •Infrastrukturmaßnahmen sowie Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein