VeröffentlichtZuschuss
Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Aufgabenträger bei der Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe des ÖPNV.
Programmdetails
Die Förderung zielt darauf ab, Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal im Busgewerbe des ÖPNV auszugleichen, um die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar zu halten. Antragsberechtigt sind kommunale Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Tarif unterhalb des VAV-Tarifs liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Kommune, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: kommune, unternehmen