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Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Aufgabenträger bei der Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe des ÖPNV.

Programmdetails

Die Förderung zielt darauf ab, Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal im Busgewerbe des ÖPNV auszugleichen, um die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar zu halten. Antragsberechtigt sind kommunale Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.

Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Tarif unterhalb des VAV-Tarifs liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Kommune, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen