VeröffentlichtZuschuss
Förderung für berufliche Weiterbildung beim Jobcenter (Bildungsgutschein)
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Geprüft vor 46 Tagen
Das Jobcenter übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung.
Programmdetails
Mit einem Bildungsgutschein kann das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft das zuständige Jobcenter mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist. Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest: das Bildungsziel, die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels, die Inhalte der Qualifizierung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer, in der Sie den Bildungsgutschein eingelöst und Ihre Teilnahme begonnen haben müssen. Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Weiterbildungskosten, die das Jobcenter für Sie bezahlt, umfassen in der Regel: Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Betreuung von Kindern. Weiterbildungsprämien: Wenn Sie eine Weiterbildung beginnen, mit der Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwerben, erhalten Sie für das Bestehen einer im Gesetz oder einer Verordnung geregelten Zwischenprüfung 1.000 EUR und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 EUR. Weiterbildungsgeld: Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung erhalten Sie ab dem 01.07.2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 EUR monatlich. Bürgergeldbonus: Bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung (von mindestens 8 Wochen), für die kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 EUR monatlich. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses: Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses gefördert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem die Notwendigkeit einer Weiterbildung und die Zulassung der Bildungseinrichtung.
Erforderliche Unterlagen
- Bildungsgutschein,Nachweis über die Notwendigkeit der Weiterbildung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit nicht verwertbarem Berufsabschluss.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: privatperson