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Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Aktualisiert vor 19 Tagen

Förderung von Lohnkostenzuschüssen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von langzeitarbeitslosen Menschen.

Programmdetails

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es mit dem Instrument § 16i Sozialgesetzbuch II (SGB II) „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einen neuen Lohnkostenzuschuss. Gefördert werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen im SGB II-Leistungsbezug, die bereits mehrere Jahre arbeitslos sind. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, beim Jobcenter einen stufenweise sinkendenden Lohnkostenzuschuss zu beantragen. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal fünf Jahre. Die ersten zwei Jahre beläuft sich der Zuschuss auf 100 Prozent des Arbeitsentgelts, danach erfolgt eine jährliche Senkung auf 90, 80 bzw. 70 Prozent. Zusätzlich unterstützt das Land Berlin gemeinwohlorientierte Arbeitgeber mit einer Ergänzungsförderung, die eine Aufstockung der Lohnkosten auf 100 Prozent ab dem 3. Förderjahr sowie eine Sachkostenpauschale umfasst.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die angebotenen Arbeitsplätze gemeinwohlorientiert sind und im bezirklichen oder gesamtstädtischen Interesse liegen.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug und gemeinwohlorientierte Arbeitgeber.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: unternehmen, soziale_einrichtung