VeröffentlichtZuschuss

Meistergründungsprämie

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Zuschuss für Handwerksmeister zur Gründung oder Übernahme eines Betriebs in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder für die Übernahme eines Betriebs im Bereich des Handwerks. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 15.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Handwerkskammer. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, die EU-Bürger sind oder deren Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Existenz nicht ausschließt.

Nicht förderfähig

  • Der Betrieb muss ein Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt sein und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Bestätigung der Handwerkskammer

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 10.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €