VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Geprüft vor 45 Tagen

Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken beantragen.

Programmdetails

Als Forschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei. Voraussetzung ist, dass Sie mit mittelständischen Unternehmen in einem Innovationsnetzwerk kooperieren. Ihr Vorhaben muss zwingend aus der technologischen Roadmap dieses Netzwerks abgeleitet sein. Gemeinsam entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Ihr geplantes Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Ihr Teilprojekt in der Kooperation können Sie bis zu 280.000 EUR erhalten. Die Förderung deckt 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten ab. Das Gesamtprojekt aller beteiligten Partner darf eine maximale Fördersumme von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Voraussetzungen

Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.

Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.

Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.

Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.

Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.

Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.

Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.

Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.

Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.

Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).

Nicht förderfähig

  • Sie können keine Förderung erhalten
  • wenn Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Vereinbarungen getroffen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Kooperationsvereinbarung,Projektskizze

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 280.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können laufend eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: stiftung, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 280.000 €