VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Geprüft vor 46 Tagen

Unterstützung bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen. Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte: Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizze in elektronischer Form einreichen. Das BMDV hat 2 Projektträger beauftragt. Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein: strombasierte Kraftstoffe: VDI / VDE Innovation + Technik GmbH biomassebasierte Kraftstoffe: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Nicht förderfähig

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte
  • Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen