VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss
Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Programmdetails
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Ihr Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen. Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere: Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“, Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbe- oder gegebenenfalls Industriebrachen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 55.000 und die Höhe des Kostenzuschusses EUR 15.000 je Wohneinheit, jedoch höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 55.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bremen
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bremen
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: 15.000 € – 55.000 €