VeröffentlichtBürgschaft
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Förderung von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen.
Programmdetails
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab EUR 20 Millionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich sein.
Nicht förderfähig
- •EU-Beihilferecht ist zu beachten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer/in