VeröffentlichtBürgschaft

Rückbürgschaften des Bundes und der Länder

Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Förderung von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen.

Programmdetails

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab EUR 20 Millionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich sein.

Nicht förderfähig

  • EU-Beihilferecht ist zu beachten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Existenzgründer/in

Rückbürgschaften des Bundes und der Länder – Förderprogramm | FörderBase