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Zuschüsse für Familienferienreisen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.

Programmdetails

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.

Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz in Brandenburg.

Erforderliche Unterlagen

  • Buchungsbestätigung

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn stellen.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Familien mit geringem Einkommen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: ab 10 €