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Zuschüsse für Familienferienreisen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.
Programmdetails
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz in Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Buchungsbestätigung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn stellen.
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
Familien mit geringem Einkommen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: ab 10 €