VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg durch Zuschüsse oder Darlehen.
Programmdetails
Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH). Sie erhalten die Förderung für investive Projekte einschließlich Vorbereitung, Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, sowie Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder zinsloses Darlehen. Bei Leitprojekten beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, während sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen sowie die Städte in diesen Landkreisen und der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Förderregion
NiedersachsenHamburg
Antragsberechtigt
Kommune, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen, Hamburg
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: ab 10.000 €