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Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Freistaat Sachsen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.

Programmdetails

Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, Verkehr, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.

Erforderliche Unterlagen

  • gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: kommune
Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) – Förderprogramm | FörderBase