VeröffentlichtZuschuss
Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Freistaat Sachsen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Programmdetails
Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, Verkehr, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.
Erforderliche Unterlagen
- gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: kommune