VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zuschüsse für externe Beratungen zur Einführung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), die Bio-Lebensmittel einsetzen möchten. Gefördert werden externe Beratungen, die sich auf die Neuaufnahme oder Erweiterung des Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln beziehen. Die Beratungen können auch zusätzliche Themen wie Abfallvermeidung, Saisonalität, energiesparende Zubereitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen umfassen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 80 Prozent der Beratungskosten abdeckt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Nicht förderfähig
- •Kein Insolvenzverfahren beantragt
- •Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sein.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbericht über den Inhalt der Beratung und wesentliche Ergebnisse
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 35.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen spätestens 2 Monate vor der ersten Beratung eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen
- €Förderbetrag: 1.500 € – 35.000 €