VeröffentlichtZuschuss
Wiederaufnahmeförderung
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen zur Förderung von Wiederaufnahmen bestehender Produktionen.
Programmdetails
Die Wiederaufnahmeförderung unterstützt professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen, um bestehende und erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Die Antragsteller müssen mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt wurde. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben. Die Förderung umfasst Wiederaufnahmeprozesse wie Proben und Aufführungen. Die nächste Abgabefrist ist der 17. Februar 2026.
Voraussetzungen
Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist.
Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anzahl der Aufführungen,Musterfinanzierungsplan
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 17. Februar 2026
- Hinweise zur Frist
- Nächste Abgabefrist ist der 17. Februar 2026 um 15 Uhr.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: verein, soziale_einrichtung, sonstige
- €Förderbetrag: bis 30.000 €