VeröffentlichtZuschuss

Wiederaufnahmeförderung

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen zur Förderung von Wiederaufnahmen bestehender Produktionen.

Programmdetails

Die Wiederaufnahmeförderung unterstützt professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen, um bestehende und erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Die Antragsteller müssen mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt wurde. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben. Die Förderung umfasst Wiederaufnahmeprozesse wie Proben und Aufführungen. Die nächste Abgabefrist ist der 17. Februar 2026.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist.

Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anzahl der Aufführungen,Musterfinanzierungsplan

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
17. Februar 2026
Hinweise zur Frist
Nächste Abgabefrist ist der 17. Februar 2026 um 15 Uhr.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: verein, soziale_einrichtung, sonstige
  • Förderbetrag: bis 30.000 €