VeröffentlichtZuschuss
Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Aktualisiert vor 21 Tagen
Kommunen können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum beantragen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen. Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen, die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von Maßnahmen, die überörtliche und überregionale Bedeutung haben, auch bis zu 90 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen.
Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: ab 50.000 €