VeröffentlichtZuschuss

Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Aktualisiert vor 21 Tagen

Kommunen können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum beantragen.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen. Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen, die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von Maßnahmen, die überörtliche und überregionale Bedeutung haben, auch bis zu 90 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen.

Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: ab 50.000 €