Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit): 30. Juni d. J.
- Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen): 31. August d. J.
Abgabefristen
Fällt das jeweilige Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Anträge können bis zum Ablauf der o.g. Fristen im Außenbriefkasten eingeworfen werden. Die persönliche Abgabe ist während der nachfolgend genannten Geschäftszeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung möglich: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:30 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Die Anträge auf Projektförderung sind innerhalb der Antragsfrist vollständig, in einfacher Ausführung und im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kronenstraße 5, 10117 Berlin) als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
ℹWeitere Informationen
- Link zur Förderung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- BildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieSonstiges
- Hinweise zur Frist
- 31. August 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein