VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zuschüsse zur Bio-Zertifizierung für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
Programmdetails
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau tätigen. Die Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle eingereicht werden. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Voraussetzungen
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die eine Bio-Zertifizierung anstreben.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Antrag zur Bio-Zertifizierung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2030
- Hinweise zur Frist
- Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen