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Fördermittel des Landessportbunds Berlin

Landessportbund Berlin

Aktualisiert vor 20 Tagen

Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Programmdetails

Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin (unmittelbares oder mittelbares Mitglied), sportliche Förderungswürdigkeit, bestätigt durch die zuständige Senatsverwaltung, Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid mit dem Zweck „Förderung des Sports“, Kinderschutzsiegel des LSB, Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, ordnungsgemäße Geschäftsführung und Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin, sportliche Förderungswürdigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kinderschutzsiegel, zeitgemäße Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank, ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Erforderliche Unterlagen

  • Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid,Nachweis der Mitgliedschaft,Kinderschutzsiegel

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Vereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: verein