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Fördermittel des Landessportbunds Berlin
Landessportbund Berlin
Aktualisiert vor 20 Tagen
Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Programmdetails
Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin (unmittelbares oder mittelbares Mitglied), sportliche Förderungswürdigkeit, bestätigt durch die zuständige Senatsverwaltung, Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid mit dem Zweck „Förderung des Sports“, Kinderschutzsiegel des LSB, Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, ordnungsgemäße Geschäftsführung und Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel.
Voraussetzungen
Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin, sportliche Förderungswürdigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kinderschutzsiegel, zeitgemäße Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank, ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Erforderliche Unterlagen
- Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid,Nachweis der Mitgliedschaft,Kinderschutzsiegel
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: verein