VeröffentlichtZuschuss
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Deutsches Kinderhilfswerk
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.
Programmdetails
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Die Förderfonds richten ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Bereiche Kinderpolitik, Spielraum, Kinderkultur und Medienkompetenz sowie gesunde Ernährung und geflüchtete Kinder. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen soll sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase umgesetzt werden. Der Themenfonds 'Kinderpolitik' fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Der Themenfonds 'Kinderkultur' fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Der Themenfonds 'Medienkompetenz' unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Über den Themenfonds 'Spielraum' werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich, Stichtage am 31. März und 30. September
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen