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Förderung der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms)

Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms)

Programmdetails

Die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung gibt jährlich etwa 90.000 € für die Förderung von queeren Projekten aus. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Institution (i.d.R. Verein) als gemeinnützig anerkannt ist und der Inhalt der Förderprojektes dem Leitbild der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung entspricht.

👥Zielgruppen/Bedingungen

Die hms unterstützt vorrangig Projekte, die darauf abzielen, heterosexuell und zweigeschlechtlich geprägte Geschlechter- und Sexualitätsnormen (Heteronormativität) kritisch zu hinterfragen sowie rassistische und in jeder anderen Form diskriminierende Diskurse und Praktiken innerhalb der LSBTIQ*-Bewegung aufzudecken. Ihre Fördertätigkeit zielt darauf ab, Diskussionen innerhalb und außerhalb der LSBTIQ*-Bewegungen zu befördern und Freiräume für subversive Praktiken zu schaffen bzw. zu erhalten. Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe. Näheres siehe Leitbild der hms ( https://www.hms-stiftung.de/Leitbild/ ). Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, deren Zielsetzung auf die Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ in sozialer, wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ausgerichtet ist. Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung der geförderten Projekte bieten. Die Entscheidung, ob eine Zuwendung von der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms) bewilligt wird, hängt primär von zwei Kriterien ab. Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn 1. der*die Antragsteller*in gemeinnützig ist. Als Beleg dafür ist der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes einzureichen, 2. sich die Gemeinnützigkeit auf die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung oder Wissenschaft und Forschung erstreckt, da die hms nur Projekte fördern darf, die diesen Aufgabenkreis betreffen. Es gibt allerdings Überschneidungen z. B. zwischen öffentlichem Gesundheitswesen oder Jugendhilfe und Volksbildung, so dass in Abstimmung mit dem Berliner Finanzamt für Körperschaften I auch Vereinigungen, die entsprechende andere besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, für Projekte im Schnittbereich zur Bildung Zuwendungen erhalten können. Zur Orientierung bzgl. der Förderhöhe: Die Höhe der Förderung liegt zwischen 500 € und 5.000 €.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für die Bewilligung einer Zuwendung ist ein Online-Antrag erforderlich. Der Zugang zum Antragsverfahren findet sich auf https://antrag.hms-stiftung.de . Die Mittel werden in 2 Runden vergeben, wobei in der 1. Runde 60 % und in der 2. Runde 40 % der Fördermittel ausgeschüttet werden: Anträge im Jahr 2026 können in der erste Förderrunde im Zeitraum 1.12.2025 bis 15.2.2026 gestellt werden. Anträge für die zweite Runde können ab 1.7.2026  gestellt werden. Die Förderrunde schließt am 31.8.2026 . Eine Fördermitteilung erfolgt Anfang Oktober. Da die Mittel begrenzt sind, empfiehlt es sich dringend, Anträge für beide Runden jeweils so früh wie möglich zu stellen, also jeweils zum ersten Termin! Weiterhin strebt die Stiftung an, Fördermittel breit zu streuen, so dass von jedem Träger nur ein Antrag pro Kalenderjahr eingereicht werden kann.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 90.000 €
Förderart / Bereiche
SozialesSonstiges
Hinweise zur Frist
31. August 2026

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 90.000 €