VeröffentlichtZuschuss

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

GKV-Spitzenverband

Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Zuschüsse.

Programmdetails

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Ihr Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Gefördert werden Projekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten, und -strukturen für Pflegebedürftige sowie zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Unterstützung und Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung können finanziert werden. Diese können neben der Qualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auch die ökonomische Betrachtung zum Gegenstand haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.

Die Maßnahme muss der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung dienen, innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Nicht förderfähig

  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,förmlicher Förderantrag

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen