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Erneuerbare Energien – Standard (270)

KfW

Aktualisiert vor 30 Tagen

Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Programmdetails

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Antragsteller

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson, stiftung, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 150.000.000 €