VeröffentlichtZuschuss
Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement sowie friedliches und inklusives Zusammenleben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.
Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Nicht förderfähig
- •Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten sind ausgeschlossen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, gruendung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein