VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement sowie friedliches und inklusives Zusammenleben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.

Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten sind ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, gruendung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein